Der plattdeutsche Lesewettbewerb soll durch eine intensive Begegnung mit der Regionalsprache die Freude und das Interesse an der Sprache wecken. Die Beteiligung dieser Schüler bei weiteren
schulischen und außerschulischen Veranstaltungen ist – unabhängig von der Platzierung – wünschenswert. Diese sinnvolle Fortsetzung der Sprachbegegnung mit der Regionalsprache Niederdeutsch sollte
vielfältig genutzt werden. Der Europäische Tag der Sprachen am 26. September, der Bundesweite Vorlesetag im November, der Internationale Tag der Muttersprachen im Februar oder der Welttag des
Buches am 23. April sind mögliche, jährlich wiederkehrende Termine, um das Vorlesen auf Platt in und außerhalb der Schule über den Wettbewerb hinaus zu pflegen und zu fördern.
Der Wettbewerb ist Bestandteil der vom Kultusministerium aufgestellten Liste von geförderten Schulwettbewerben. Für die Durchführung in Schulen ist deshalb kein besonderes Genehmigungsverfahren
mehr erforderlich. Der Wettbewerb ist für Schüler schulische bzw. für Lehrer dienstliche Veranstaltung gemäß dem Erlass des Niedersächsischen Kultusministers vom 29.04.1986.
Als Partner bei der Durchführung bieten sich Lehrer, Mitglieder von Heimatvereinen, Landschaften und Landschaftsverbände oder andere der Niederdeutschen Sprache verbundene Personen an.
Entscheidend für die Sparkassen ist die grundsätzliche Bereitschaft, sich mit dem Wettbewerb zu identifizieren und als Ansprechpartner und Koordinator zu wirken.
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Schüler der allgemeinbildenden, Förder- und Berufsschulen in Niedersachsen von der dritten bis zur jeweiligen Abschlussklasse.
2. Altersgruppen
Gruppe A: 3. Schuljahr / Gruppe B: 4. Schuljahr / Gruppe C: 5. - 6. Schuljahr / Gruppe D: 7. - 8. Schuljahr / Gruppe E: ab 9. Schuljahr
3. Ablauf der Entscheide
Die Termine für die Entscheide werden von den jeweils Verantwortlichen festgelegt.
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Klassenentscheid/Schulentscheid
Jede Schule ermittelt in Eigenregie Klassensieger und Schulsieger der jeweiligen Altersgruppen. Die Unterstützung durch
Heimatvereine o. ä. ist erwünscht. Nach Festlegung des Trägers des Kreisentscheides können auch Vereine oder Gemeinden lokale Wettbewerbe durchführen. Die Schul- bzw. Orts- oder Vereinssieger
werden unter Angabe von Anschrift und Altersgruppe dem Träger des Kreisentscheids (i. d. R. der ausrichtenden Sparkasse) gemeldet. Wir bitten auch um Mitteilung der Gesamtteilnehmerzahl der
Schule bzw. des Ortes/Vereins. Je nach Teilnehmerzahl pro Altersgruppe können auch nach Festlegung des Trägers des Kreisentscheids mehrere Schulsieger (z. B. bei mehr als 20 Teilnehmern pro
Altersstufe zwei Schulsieger usw.) gemeldet werden.
Die Sieger aus den Schulwettbewerben, die am nächst höheren Wettbewerb teilnehmen, sollten Urkunden erhalten. Den Sparkassen wird empfohlen, die Schulsieger mit Preisen auszuzeichnen. Diese
sollten sich im Wert von ca. 12,50 €, 10 € bzw. 7,50 € für die Sieger 1 bis 3 bewegen. Es bieten sich auch Buchpreise an. Die Art der Mitwirkung und die Form der Ehrung sollte mit den Schulen
abgestimmt werden. Ob die Schulen ihre Sieger in einer öffentlichen Veranstaltung vorstellen, hängt weitgehend von der Größe der Schule und der Gewichtung, die dieser Sache beigemessen wird,
und von den durchführenden Personen ab.
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Kreisentscheid
Die Sieger jeder Altersgruppe auf Landkreisebene werden im Kreisentscheid ermittelt und dem Veranstalter auf Bezirksebene mitgeteilt. Wir bitten
auch um Mitteilung der Gesamtteilnehmerzahl des Kreises.
Auf dieser Ebene bietet sich an, eine öffentliche Veranstaltung durchzuführen. Dafür eignen sich unter Umständen entsprechende Räume im Hause der Sparkasse, aber auch in den Schulen stehen in
der Regel Räume zur Verfügung. Die Sparkassen werden gebeten, sofern sie Veranstalter sind, hier Preise in Höhe von 15 Euro, 12,50 € und 10 € zur Verfügung zu stellen. Inwieweit die
übrigen Teilnehmer mit Urkunden und „Trostpreisen“ bedacht werden, bleibt freigestellt.
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Bezirksentscheid
Entsprechend zur Entscheidung auf Kreisebene werden die Bezirkssieger ermittelt und mitgeteilt. Wir bitten auch um Mitteilung der
Gesamtteilnehmerzahl des Bezirkes.
Der Vorlesewettbewerb auf Bezirksebene kann ebenfalls als öffentliche Veranstaltung durchgeführt werden.
Auf Bezirksebene kommen in der Regel mehrere Teilnehmer aus verschiedenen Sparkassen bzw. aus mehreren Landkreisen zusammen. Die Durchführung sollte folglich von allen beteiligten Sparkassen
gemeinschaftlich bzw. vom veranstaltenden Landschaftsverband (bzw. der Landschaft) getragen werden, wobei - soweit die Sparkassen Veranstalter sind - eine Sparkasse die Federführung
übernimmt. Die Niedersächsische Sparkassenstiftung empfiehlt für Wettbewerbe, die von den Sparkassen getragen werden: „An die Sieger sollten Preise im Wert von 20 €, 15 € und 10 € ausgegeben
werden. Diese Preise erscheinen ausreichend, wenn man berücksichtigt, dass die Sieger ja bereits in mindestens zwei vorangegangenen Stufen Preise erhalten haben.“
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Landesentscheid
Die ersten Bezirkssieger (nur je ein Sieger pro Altersgruppe) aus ganz Niedersachsen nehmen am Landesentscheid teil. Der Landesentscheid ist eine
Veranstaltung der Niedersächsischen Sparkassenstiftung. Auf Einzelheiten dieser Veranstaltung und die Organisation dieses Wettbewerbs weist die Niedersächsische Sparkassenstiftung mit einem
gesonderten Rundschreiben hin.
4. Lesetexte
Es dürfen nur niederdeutsche Texte gelesen werden. Die Teilnehmer können ihre Texte selbst auswählen. Bei www.schoolmester.de oder auf den
Internetseiten der Landschaftsverbände sind Vorschläge in verschiedenen Sprachvarianten zu finden. Gedichte und gereimte Beiträge sind nicht zugelassen. Die Lehrer sollten die Schüler bei
der Auswahl geeigneter niederdeutscher Lesestoffe beraten. Texte, die das Niederdeutsche und Saterfriesische herabwürdigen oder Alkohol und Drogen bagatellisieren, sind unbedingt zu vermeiden.
Die Vorlesezeit soll höchstens fünf Minuten betragen. Im Rahmen der Gleichbehandlung aller Teilnehmer soll auf exakte Einhaltung der Vorlesezeit geachtet werden. Die Texte sind daher so zu
wählen, dass sie dieser Anforderung entsprechen.
Es ist wünschenswert, dass der Text in der Mundart des Ortes oder der Familie des Lesers vorgetragen wird. Zu diesem Zweck können Texte umgeschrieben werden.
5. Zusammensetzung der Jurys
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Schulentscheid
Die Zusammensetzung für den lokalen bzw. Schulentscheid obliegt den Veranstaltern. Es wird empfohlen, außerschulische Interessierte als
Juroren einzubeziehen. Vorausscheidungen auf Klassenebene auf der Grundlage hoher Beteiligung sind wünschenswert.
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Kreisentscheid
Die Zusammensetzung der Jury obliegt den Veranstaltern und sollte in Abstimmung mit dem Berater der Landesschulbehörde für „die
Region und ihre Sprachen Niederdeutsch und Saterfriesisch im Unterricht“ des Landkreises/der Stadt bzw., sofern nicht vorhanden, mit dem ehrenamtlichen kommunalen Plattdeutschbeauftragten des
Landkreises bzw. der Stadt erfolgen.
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Bezirksentscheid
Die Zusammensetzung der Jury sollte in Abstimmung mit den Beratern für die Region und ihre Sprachen Niederdeutsch und
Saterfriesisch im Unterricht erfolgen.
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Landesentscheid
Die Zusammensetzung der Jury sollte in Abstimmung mit dem zuständigen Dezernenten oder Berater der regionalen Landesämtern für
Schule und Bildung erfolgen.
6. Ablauf der Ausscheidungen
Der Ablauf der Entscheide sollte auf allen Ebenen gleich sein. Vor der Lesung sollen die Teilnehmer sich kurz vorzustellen. Im Anschluss an die Lesung können die Schüler ab der Altersgruppe C
spontan kurze altersangemessene Fragen auf Platt zur Textauswahl oder zur eigenen Meinung bzgl. des Textinhalts gestellt bekommen, damit deutlich wird, dass Plattdeutsch eine gesprochene Sprache
ist. Die Antworten sollen je nach individuellem Sprachvermögen auf Plattdeutsch oder Hochdeutsch gegeben werden.
7. Bewertung
Folgende Kriterien sind zu berücksichtigen:
- Lesetechnik (Tempo, Lesefehler, Souveränität im Umgang mit Fehlern, angemessene Mimik und Gestik)
- Betonung (Satzmelodie, erkennbares Textverständnis)
- Aussprache (authentisches Platt)
Pro Kriterium können bis zu 10 Punkte vergeben werden.
Für Schulleiter*innen: Bitte stellen Sie eine Beratungsanfrage bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde unter Beratungsanfrage. B&U.
Für alle anderen Interessierten: Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen an Frau Andrea Schwarz, Beraterin für die Region und Ihre Sprachen Niederdeutsch und Saterfriesisch, Fachaufgabe
Wettbewerbe: Andrea.Schwarz@nlsch.de
Für Fragen an den Veranstalter des Landeswettbewerbs steht Herr Dr. Arne Butt, Referent für Denkmalpflege, Wissenschaft und Mittätigkeit der Niedersächsischen Sparkassenstiftung / VGH-Stifung unter Arne.Butt@SVN.de zur Verfügung.